Arbeitsschutz bei Glas Gasperlmair

Beste Bedingungen für Arbeitnehmer


Allgemeines zu Arbeitsschutz

Wir sind davon überzeugt, dass Arbeitnehmer nur unter den besten Bedingungen arbeiten sollten. Dazu zählt auch das Tragen einer hochwertigen Schutzkleidung.
In Österreich sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) gesetzlich geregelt.
Unter Arbeitsschutz versteht man alle Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten sollen. Unfälle, Berufserkrankungen und dauerhafte Schäden durch die Arbeit sollen vermieden werden.
Zum Arbeitsschutz zählt auch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Unternehmen müssen ihren Mitarbeiten eine PSA zur Verfügung stellen, wenn Gefahren an der Arbeitsstätte durch Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verringert werden können.
Im Umgang mit Glas gibt es verschiedene Gefährdungen. Daher ist in unserem Unternehmen das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben.
Eine PSA muss unserer Ansicht nach nicht nur den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, sondern auch zweckmäßig, bedürfnisgerecht und qualitativ hochwertig sein.

Kopfschutz
Ein Kopfschutz verhindert wirksam Kopfverletzungen. In unserem Unternehmen steht vor allem der Schutz vor mechanischen Einwirkungen (Anprallschutz) im Fokus. Für jeden Arbeitsbereich gibt es dafür den passenden Kopfschutz: Unsere Mitarbeiter tragen entweder Kappen mit Carbonschild oder Helme.

Hand- und Armschutz
Beim Hantieren mit scharfen, spitzen oder scharfkantigen bzw. mit zerbrechlichen Werkstoffen müssen Hände und Arme geschützt werden. Schnitt- und durchstichfeste Pulsschützer helfen Schnittverletzungen zu vermeiden. Zum rutschfreien Fassen und Tragen von Glasscheiben tragen unsere Mitarbeiter spezielle Glaser-Handschuhe mit besonderem Haftvermögen.

Fußschutz
Für sicheres, aber auch bequemes Gehen und Stehen sowie als Schutz gegen herabfallende Gegenstände statten wir alle Mitarbeiter mit Stahlkappenschuhe mit Carbon aus.

Hörschutz
Beim Arbeiten in der Nähe von lauten Maschinen braucht es wegen des hohen Schallpegels einen Gehörschutz. Verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen eines Hörschutzes ab einer Lärmexposition über 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Unseren Mitarbeitern stehen dafür sowohl Stöpsel als auch Kopfhörer (Kapseln) zur Verfügung. Die Verminderung des Lärmpegels kann für Gehörschutzstöpsel 15 dB(A) bis 32 dB(A) und für Kapselgehörschutz 19 dB(A) bis 28 dB(A) betragen.

Schutzkleidung
Auch der restliche Körper braucht beim Hantieren mit dem Werkstoff Glas und im Umgang mit Maschinen Schutz. Dafür sorgt Oberbekleidung, die speziell verstärkt gegen Schnittverletzungen ist. Je nach Tätigkeit tragen unsere Mitarbeiter Sicherheitsschürzen, Sicherheitsjacken und Schnittschutzpolos. Den Schutz der Beine gewährleisten Hosen mit Schnittschutz. Teilweise ist die Bekleidung auch leuchtend und reflektierend. Dies ist vor allem für die Sicherheit beim Anliefern und Abladen des Basisglases oder beim Beladen der LKWs notwendig.

Die Schutzbekleidung wird selbstverständlich regelmäßig erneuert, um die Funktionalität und Sicherheit ständig in gleichem Maß zu gewährleisten. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns ein hohes Gut!

Arbeitsschutz bei Glas Gasperlmair