Auf der sicheren Seite – Absturzsichernde Verglasungen

Glaskonstruktionen müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten. Je nach Art der Konstruktion gibt es verschiedene Möglichkeiten, die notwendigen Absturzsicherungsfunktionen zu gewährleisten.

Glaskonstruktionen, die Personen vor dem Herabfallen aus großer Höhe sichern sollen, werden absturzsichernde Verglasungen genannt.

Die Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten umfasst unter anderem:

  • Geländer
  • Brüstungen
  • Aufzugsverglasungen
  • Umwehrungen
  • raumhohe, linien- oder punktförmig gelagerte Verglasungen

Bei einem Aufprall von Personen oder Gegenständen auf Verglasungen ist es wichtig, dass diese nicht durchstoßen wird und die Stabilität der Konstruktion gewährleistet ist. Das wird als absturzsichernde Funktion bezeichnet. Außerdem muss sichergestellt werden, dass keine Personen durch herabfallende Bruchstücke verletzt werden.

Die diversen Verordnungen, beispielsweise OIB-Richtlinie Teil 4, fordern bei Höhenunterschieden von 1m bis 12m zwischen Verkehrsflächen absturzsichernder Verglasung. Die Gläser oder Brüstungshöhe muss in diesen Fällen mindestens 100 cm betragen.

Bei Absturzhöhen über 12 m ist eine Mindestbrüstungshöhe von 110 cm erforderlich. Für Aufzugsschächte gelten aufgrund der höheren Belastungen meist zusätzliche Vorschriften.

Die Verwendung verschiedener Glastypen erfordert die Gewährleistung von Stoßfestigkeit, Resttragfähigkeit und Bruchsicherheit bei absturzsichernden Verglasungen.

Absturzsichernde Verglasungen

Normen und Kategorien für absturzsichernde Verglasungen

Die Normen für die Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen unterscheiden drei verschiedene Kategorien:

  • Kategorie A: Bezieht sich auf Verglasungen, die Schutz gegen einen Absturz ausschließlich über die linienförmig gelagerte Verglasung bieten, da sie keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm besitzen.
  • Kategorie B: Umfasst eingespannte Einfachverglasungen, die zusätzlich mit einem durchgehenden Handlauf versehen sind, der die einzelnen Brüstungselemente miteinander verbindet.
  • Kategorie C: Bezeichnet Verglasungen, die nur eine ausfachende Funktion übernehmen. Bei einfachverglasten Ausführungen von Brüstungen und Geländern müssen einen von den Bauteilen unabhängigen Handlauf haben. Bei raumhoher Einfach- oder Isolierverglasung ist ein Querriegel, der das Glas unterbricht oder ein vorgesetzter Holm zur Lastabtragung erforderlich.

Glaselemente in Gebäuden verbinden Ästhetik und Lichtdurchflutung zu einer ansprechenden Optik. Bei Treppen, Brüstungen und raumhohen Verglasungen kann durch die Bauweise und den Einsatz von geeigneten Gläsern die Sicherheit für die Menschen gewährleistet werden.