Auf der sicheren Seite – Absturzsichernde Verglasungen

Damit Glaskonstruktionen höchste Sicherheit bieten, müssen sie vielfältige Anforderungen erfüllen. Je nach Aufbau und Einsatzbereich kommen dabei unterschiedliche Lösungen zur Absturzsicherung zum Einsatz.

Glaskonstruktionen, die Personen vor dem Herabfallen aus großer Höhe sichern sollen, werden absturzsichernde Verglasungen genannt.

Die Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten umfasst unter anderem:

  • Geländer
  • Brüstungen
  • Aufzugsverglasungen
  • Umwehrungen
  • raumhohe, linien- oder punktförmig gelagerte Verglasungen

Beim Aufprall von Personen oder Gegenständen auf eine Verglasung muss gewährleistet sein, dass das Glas nicht durchstoßen wird und die Konstruktion stabil bleibt. Diese Eigenschaft wird als absturzsichernde Funktion bezeichnet. Ebenso wichtig ist, dass bei einem eventuellen Glasbruch keine Gefahr durch herabfallende Bruchstücke entsteht und somit keine Personen verletzt werden können.

Die OIB-Richtlinie Teil 4 schreibt den Einsatz absturzsichernder Verglasungen vor, wenn zwischen Verkehrsflächen ein Höhenunterschied von mehr als 60 cm bei hoher Gefahr eines Absturzes bzw. ein bis zu zwölf Metern besteht. In diesen Fällen muss die Brüstungshöhe oder Glasoberkante mindestens 100 cm betragen.

Bei Absturzhöhen über zwölf Metern ist eine Mindesthöhe von 110 cm vorgeschrieben. Die Verwendung verschiedener Glastypen erfordert die Gewährleistung von Stoßfestigkeit, Resttragfähigkeit und Sicherheit bei absturzsichernden Verglasungen.

Absturzsichernde Verglasungen

Zusätzliche Normen und Kategorien für absturzsichernde Verglasungen

Die zusätzlichen Normen für die Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen unterscheiden drei verschiedene Kategorien:

  • Kategorie A: Bezieht sich auf Verglasungen, die Schutz gegen einen Absturz ausschließlich über die linienförmig gelagerte Verglasung bieten, da sie keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm besitzen.
  • Kategorie B: Umfasst eingespannte Einfachverglasungen, die zusätzlich mit einem durchgehenden Handlauf versehen sind, der die einzelnen Brüstungselemente miteinander verbindet.
  • Kategorie C: Bezeichnet Verglasungen, die nur eine ausfachende Funktion übernehmen. Bei einfachverglasten Ausführungen von Brüstungen und Geländern müssen einen von den Bauteilen unabhängigen Handlauf haben. Bei raumhoher Einfach- oder Isolierverglasung ist ein Querriegel, der das Glas unterbricht oder ein vorgesetzter Holm zur Lastabtragung erforderlich.

Absturzsichernde Verglasungen: Kategorie A

Diese Kategorie umfasst raumhohe Einfach- oder Isolierglasverglasungen ohne Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm zur Aufnahme von Horizontallasten.

Aus statischer Sicht ist eine allseitige linienförmige Lagerung am wirksamsten. Wenn dies nicht möglich ist, werden die freien Kanten der Verglasungen auf andere Weise vor Stößen gesichert. Alle zugänglichen Kanten müssen durch die Lagerungskonstruktion oder angrenzende Bauwerksteile geschützt werden.

Absturzsichernde Verglasungen: Kategorie B

Die zweite Kategorie umfasst tragende Glasbrüstungen, die an ihrem unteren Rand linienförmig in einer Klemmkonstruktion gelagert sind.

Diese eingespannten Einfachverglasungen weisen an der oberen Kante entweder ein aufgeklebtes Profil oder einen durchgehenden Handlauf auf. Dadurch sind die einzelnen Brüstungselemente miteinander verbunden.

Fällt ein Element aus, muss der Handlauf die Tragfähigkeit auf die angrenzenden Scheiben übertragen. Er muss so konstruiert und dimensioniert sein, dass er den Ausfall eines Brüstungselements aus statischer Sicht kompensiert.

Für absturzsichernde Verglasungen der Kategorie B darf ausschließlich VSG zum Einsatz kommen.

Absturzsichernde Verglasungen: Kategorie C

Die letzte Kategorie beschreibt Verglasungen, die linienförmig oder punktförmig gelagert sind und keine Horizontallasten tragen müssen. Dazu zählen beispielsweise Brüstungsgeländer in Fassaden sowie Glasgeländer, bei denen das Glas als Ausfachung dient.

Die horizontalen Lasten werden durch einen tragenden Handlauf oder einen Querriegel aufgenommen.

Fazit

Glaselemente verbinden in der Architektur Transparenz, Licht und moderne Ästhetik. Damit sie die Sicherheit der Menschen gewährleisten, ist bei Konstruktionen wie Treppen, Brüstungen oder raumhohen Verglasungen eine sorgfältige statische Planung sowie die Verwendung geprüfter, tragfähiger Sicherheitsgläser unerlässlich.