CE- Leistungserklärung
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Gemäß Bauproduktenverordnung müssen Bauprodukte welche von einer harmonisierten Norm erfasst sind mit einer Leistungserklärung versehen werden. Dies betrifft jedes einzelne Bauprodukt, nicht nur einen neu eingeführten Produkttyp. Umgekehrt dürfen natürlich nur Produkte, für die eine Leistungserklärung erstellt wurde, eine CE-Kennzeichnung tragen. Inhalt von Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung sind in der Bauproduktenverordnung klar geregelt. In einer CE-Leistungserklärung werden die wesentlichen Merkmale angeführt. Merkmale welche nicht deklariert sind werden als „NPD“ (No performance determined – keine Leistung festgestellt) angeführt.