Splitex-Floor® Glasböden und -treppen: Transparenz und Sicherheit
Glasböden und Glastreppen schaffen in Gebäuden Transparenz und leiten Tageslicht ins innere. Sie stellen aber auch besondere Herausforderungen bezüglich Tragfähigkeit und sicherheit dar.
Begehbare Glasflächen
Zu Horizontalverglasungen zählen grundsätzlich alle Verglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind. Normalerweise werden sie nicht von Personen begangen. Ein Betreten ist nur kurzfristig durch besonders geschultes Personal zu Instandhaltungsarbeiten oder Reinigungszwecken erlaubt.
Wird die Scheibentragwirkung von Glas für horizontale Glasflächen verwendet, die planmäßig als Verkehrsfläche genutzt werden sollen, spricht man von Glas-Primärtragwerken. Sie zählen zwar zu den Horizontalverglasungen, müssen aber aufgrund des Personenverkehrs zusätzlichen Belastungen standhalten. Solche Konstruktionen unterliegen daher besonderen Sicherheitsbestimmungen.
Beispiele für begehbares Glas sind Böden, Treppen, Podeste und Laufstege. Diese Formen des Glasbaus tragen signifikant zur Transparenz und Leichtigkeit eines gesamten Bauwerkes bei. Vor allem Bereiche im Inneren ohne Außenfenstern, wie beispielsweise Stiegen- bzw. Treppenhäuser profitieren enorm vom Einsatz von Glas.

Sicherheitsanforderungen
Wird Glas mit seiner spröden Materialeigenschaft für begehbare Flächen verwendet, muss bei der Planung und Bemessung besonderes Augenmerk auf Stabilität und Statik der Konstruktion gelegt werden.
Die Anforderungen dafür sind genau geregelt und richten sich nach Normvorgaben.
Begehbare Glasflächen im öffentlichen Bereich beispielsweise müssen aus Verbundsicherheitsgläser mit mindestens drei Lagen Glas gebaut werden. Die obere Scheibe darf dabei nicht zum Nachweis der Tragfähigkeit herangezogen werden. Sie wird als Verschleißschicht betrachtet. Die Dicke der Zwischenschicht (z.B. PVB-Folie) hat einen entscheidenden Einfluss auf das Tragverhalten.
Begehbare Glasflächen dürfen ausschließlich durch planmäßigen Personenverkehr bei üblicher Nutzung und mit einer lotrechten Nutzlast von höchstens 5 kN/m² belastet werden.
Ist bei Treppen mit großen Einzellasten zu rechnen, wie etwa in Warenhäusern oder Fabrikgebäuden, muss durch die Art der Konstruktion eine ausreichende Lastverteilung gewährleistet sein.
Bei begehbaren Verglasungen muss außerdem eine hinreichende Rutschsicherheit garantiert sein. Eine Möglichkeit dies zu erreichen, ist ein rutschhemmender Siebdruck.
