Auf der sicheren Seite – Absturzsichernde Verglasungen
WENN GLASKONSTRUKTIONEN FÜR DIE SICHERHEIT VON MENSCHEN SORGEN SOLLEN, MÜSSEN SIE VIELEN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN. JE NACH BAUWEISE GIBT ES UNTERSCHIEDLICHE MÖGLICHKEITEN, UM DIE NOTWENDIGEN ABSTURZSICHERNDEN FUNKTIONEN GEWÄHRLEISTEN ZU KÖNNEN.
Glaskonstruktionen, die Personen vor dem Herabfallen aus großer Höhe sichern sollen, werden absturzsichernde Verglasungen genannt.
Die Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten umfasst unter anderem:
- Geländer
- Brüstungen
- Aufzugsverglasungen
- raumhohe, linien- oder punktförmig gelagerte Verglasungen
Absturzsichernde Verglasungen dürfen beim Anprall von Personen oder Gegenständen nicht durchstoßen werden und die Standsicherheit des Bauwerks muss erhalten bleiben. Außerdem sollen keine Menschen durch herabfallende Bruchstücke ernsthaft verletzt werden.
Durch den Einsatz verschiedener Glasarten muss die Aufprallsicherheit ebenso gewährleistet werden, wie die Resttragefähigkeit und die Splitterbindung.
DIE NORMEN FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN UNTERSCHEIDEN DREI VERSCHIEDENE KATEGORIEN:
- Kategorie A: Bezieht sich auf Verglasungen, die ausschließlich Schutz gegen einen Absturz bieten.
- Kategorie B: Umfasst Verglasungen, die zusätzlich mit einem durchgehenden Handlauf versehen sind.
- Kategorie C: Bezeichnet Verglasungen, die nur eine ausfachende Funktion übernehmen.
ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN: KATEGORIE A
Diese Kategorie umfasst raumhohe Einfach- oder Isolierglasverglasungen ohne Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm zur Aufnahme von Horizontallasten.
Hinsichtlich der Statik ist eine allseitige linienförmige Lagerung am wirksamsten. Wenn das nicht möglich ist, werden die freien Kanten der Verglasungen auf andere Weise vor Stößen gesichert. Alle zugänglichen Kanten müssen durch die Lagerungskonstruktion, Kantenschutzprofile oder angrenzende Bauwerksteile, wie Scheiben, Wände oder Decken vor Stößen geschützt werden.
Für die Ausführung als Einfachverglasung kommt Verbundsicherheitsglas zum Einsatz.
Wird Isolierglas verwendet, muss sowohl die innere als auch die äußere Scheibe Verbundsicherheitsglas sein.

ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN: KATEGORIE B
Die zweite Kategorie bezeichnet tragende Glasbrüstungen, die an ihrem unteren Rand linienförmig in einer Klemmkonstruktion gelagert sind.
Diese eingespannten Einfachverglasungen weisen an der oberen Kante ein aufgeklebtes Profil oder einen durchgehenden Handlauf auf. Dadurch sind die einzelnen Brüstungselemente miteinander verbunden. Bei einem Ausfall eines Glases überträgt der Handlauf die Horizontallasten sicher an die benachbarten Scheiben.
Für absturzsichernde Verglasungen der Kategorie B können die Glasarten VSG aus TVG oder ESG zum Einsatz kommen.
ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN: KATEGORIE C
Die letzte Kategorie beschreibt linienförmig oder punktförmig gelagerte Verglasungen, die keine Horizontallasten tragen müssen. Das sind beispielsweise Brüstungsgeländer in Fassaden und Glasgeländer, bei denen das Glas als Ausfachung eingesetzt wird.
Die horizontalen Lasten werden durch einen tragenden Handlauf oder einen Querriegel aufgenommen.
Diese Verglasungen können als Einfachverglasungen oder Isolierglasverglasungen ausgeführt werden. Dabei muss für die stoßzugewandte Seite immer Verbundsicherheitsglas, Einscheibensicherheitsglas oder Verbundglas aus Einscheibensicherheitsglas verwendet werden.
Glaselemente in Gebäuden verbinden Ästhetik und Lichtdurchflutung zu einer ansprechenden Optik. Bei Treppen, Brüstungen und raumhohen Verglasungen kann durch die Bauweise und den Einsatz von geeigneten Gläsern die Sicherheit für die Menschen gewährleistet werden.
